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Präambel

Entwurf: Die Site moniva ist ein multilinguales Kunst- und Open-Source-Musikprojekt. Ein Liedtext wird in viele Sprachen übersetzt und vertont. Jede Fassung steht für sich – und bleibt Teil des Ganzen. Musik als gemeinsamer Raum, offen für Interpreten aus aller Welt.

Konzept

Was ich darf

Nationen tragen Farben, Klänge und Formen und Sie sind Ausdruck von Identität und Wesen. In der Betrachtung offenbart sich Resonanz mit dem Eigenen. Lieder von moniva spiegeln Aspekte des Menschlichen - unabhängig von Kultur, Religion oder Herkunft.

Entwurf: Alle auf moniva publizierten Songs kann man kostenlos downloaden und teilen. Liedtexte dürfen gesungen und aufgeführt werden. Erst bei einer kommerziellen Nutzung ab einer gewissen Grösse ist MONIVA.MUSIC eine angemessene Gewinnbeteiligung geschuldet (siehe Nachfolgend Labels & Popstars).

Was ich nicht darf

Entwurf: Die Liedtexte von moniva dürfen nicht wesentlich verändert werden. Sinngemässe Änderungen wie anstelle «dass die Sonnen in unserem Hezen scheint - statt «dass die Liebe Gewinnt» sind erlaubt. Songs oder Teile davon dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Liedtexte dürfen in keiner Weise verändern oder in Kontext gesetzt werden, so dass sie ein Ideologie oder Religion bevorzugt oder benachteiligt. Songs und Liedtexte dürfen nicht mit Videos hinterlegen werden, die politische, religiöse oder Ethnische Gruppen darstellen. In Videos dürfen nur Band, Chöre und/oder Sänger und Sängerinnen zeigen und mit neutralen Stimmungsbildern ergänzt werden – kein Storytelling.

Erklärung zur menschlichen Urheberschaft beim Einsatz von KI-Technologien

Entwurf: Das Musik- und Kunstprojekt MONIVA nutzt moderne, KI-basierte Werkzeuge als kreative Hilfsmittel im Prozess der Entstehung von Musik, Texten und visuellen Inhalten. Alle wesentlichen schöpferischen Entscheidungen – Themenwahl, Komposition, Textgestaltung, Sprachauswahl, ästhetische Konzeption, Mischung und Veröffentlichung – werden von Menschen getroffen. Künstliche Intelligenz dient dabei ausschliesslich als Instrument zur Umsetzung, Variation oder Erweiterung menschlicher Ideen, nicht als selbständiger Urheber. Die schöpferische Verantwortung und sämtliche Rechte an den entstehenden Werken verbleiben vollständig beim menschlichen Urheber, namentlich der Moniva GmbH. Diese Haltung steht im Einklang mit den gegenwärtigen Leitlinien der IFPI, der SUISA sowie den urheberrechtlichen Grundsätzen der Schweiz und der Europäischen Union, welche den menschlichen Schöpfungsakt als zentrale Voraussetzung künstlerischer Originalität anerkennen.

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